Παρασκευή 10 Νοεμβρίου 2017

Das Wahlrecht des Käufers im Rahmen der Nacherfüllung

Das neue Kaufrecht gewährt dem Käufer, dem eine mangelhafte Kaufsache geliefert wurde, als vorrangigen Rechtsbehelf einen Anspruch auf Nacherfüllung. Dieser dient dabei zugleich den Interessen des Verkäufers, der auf diese Weise die Möglichkeit erhält, sich den Kaufpreis im Wege einer „zweiten Andienung” doch noch zu verdienen. Da die Nacherfüllung jedoch zunächst eine Wahl zwischen Ersatzlieferung und Nachbesserung erfordert, die nach § BGB § 439 BGB § 439 Absatz I BGB dem Käufer (und damit dem Anspruchsgläubiger) zusteht, können eine Reihe von Schwierigkeiten auftreten, die in diesem Beitrag untersucht werden.

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