Πέμπτη 18 Μαΐου 2017

Einwilligungsfähigkeit vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention

Zusammenfassung

Medizinethisch und in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts kommt dem Konstrukt der Einwilligungsfähigkeit bei medizinischen Behandlungen und in der Forschung eine entscheidende Rolle zu. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird häufig dahingehend interpretiert, dass dieses Konstrukt unter Berufung auf den Artikel 12 (Gleichheit vor dem Recht) menschenrechtlich nicht haltbar sei. Wir geben einen Überblick über die Kontroverse und die Argumente, die von psychiatrischer Seite gegen die Allgemeine Bemerkung der UN zu diesem Thema angeführt werden. Eine Klärung des Begriffs Einwilligungsfähigkeit führt zu der notwendigen Trennung in dimensional zu beurteilende medizinische und kategorial zu beurteilende rechtliche Aspekte, die terminologisch differenziert werden sollten.



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