Zusammenfassung
Eine erhebliche Anzahl schizophren Erkrankender ist bereits vor Krankheitsbeginn in ihrer Persönlichkeitsstruktur und ihrem Verhalten psychisch auffällig, sowohl in introversiv-schizoider Weise wie auch in einer eher expansiv-unstrukturierten Weise. Ein erheblicher Anteil später straffälliger Kranker entstammt zudem sozial sehr randständigen Verhältnissen. Es überlagert sich somit eine früh manifeste Intentionalitätstörung mit einem Mangel an positiven Sozialerfahrungen. Das klinische Bild des Jugendlichen kann aber zunächst als markante „Störung des Sozialverhaltens“ imponieren. Schon 1920 hat die schweizerische Psychiaterin Gertrud Rinderknecht Jugendliche beschrieben, bei denen in besonderer Weise Straffälligkeit mit der Symptomatik einer psychotischen Erkrankung verschränkt ist; sie hat das „kriminelles Heboid“ genannt. Sie plädierte dafür, diese Personen als Kranke anzusehen, auch wenn die Delinquenz nicht Ausdruck markanter schizophrener Akutsymptomatik war, sondern Ausdruck eines basalen Strukturmangels. Sie steht damit im Einklang mit der weiteren Forschung zu schizophrenen Prodromalstadien. In der Versorgungsrealität für psychisch gestörte Rechtsbrecher ist dieses Wissen, dass Störungen des Sozialverhaltens eine psychotische Basis haben können, aber nur schwach verankert. Immer wieder gibt es die Neigung, die psychotischen Zustände als drogeninduzierte Krisen bei dissozialer und emotional-instabiler Persönlichkeitsstörung zu bagatellisieren und die Patienten erziehen zu wollen, statt sie adäquat antipsychotisch zu behandeln.
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