Zusammenfassung
In den deutschen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung von 2016 wird die Begutachtung bei Tagesschläfrigkeit und beim obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) geregelt. Bei messbarer auffälliger Tagesschläfrigkeit ist die Fahreignung eingeschränkt; unbehandelte oder therapieresistente Tagesschläfrigkeit mit hohem Ausprägungsgrad schließt die Fahreignung grundsätzlich aus. Bei der Abklärung sollte eine schlafmedizinische bzw. somnologische Qualifikation vorhanden sein. Neben subjektiven Verfahren wie Fragebögen sollten mehrdimensionale objektive Verfahren eingesetzt werden, insbesondere leistungsbezogene Messmethoden. Gemäß den Leitlinien erfolgt die Begutachtung der Fahreignung bei messbarer auffälliger Tagesschläfrigkeit über ein gestuftes Vorgehen. Bei Kraftfahrern mit erhöhten Anforderungen (Fahrerlaubnisgruppe 2) werden strengere Kriterien angelegt. Durch eine geeignete Behandlung kann bei vielen Fahrern mit Tagesschläfrigkeit zumindest eine bedingte Fahreignung unter bestimmten Auflagen erreicht werden.
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