Zusammenfassung
Im Gegensatz zur Situation bei strafrechtlichen Begutachtungen haben die Bemühungen um interdisziplinäre Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung zivilrechtlicher Sachverständigengutachten bisher kaum Fortschritte erzielt. Im vorliegenden Beitrag werden deshalb im Sinne einer Zwischenbilanz fachlich-methodologische Standards referiert, die sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie im publizierten forensisch-psychiatrischen Expertenkonsens für die Begutachtung der Geschäfts- und Testierunfähigkeit etabliert haben. Diese Übersicht soll den Gutachtern Orientierung und Hilfestellung für ihre Tätigkeit geben und es den Gerichten erleichtern, die handwerkliche Qualität vorgelegter Gutachten zu beurteilen.
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