Dtsch med Wochenschr
DOI: 10.1055/s-0043-109889
Einleitung Intentional lebensbeendende Handlungen (LH), darunter Tötung auf Verlangen und Tötung ohne explizite Willensäußerung, sind in Deutschland verboten und wenig erforscht. In einer Pilotstudie wurde das Dunkelfeld der Anwendung von LH durch Ärzte und Pflegekräfte im deutschen Gesundheitswesen untersucht. Methoden Alle 2015 in Deutschland eingetragenen Kliniken und Altenheime (n = 13 393) wurden per Post oder E-mail angeschrieben. Ärztliche und pflegerische Mitarbeiter wurden um Bearbeitung des anonymen Online-Fragebogens oder der mitgesandten identischen Paper-Pencil-Version gebeten. 4629 Personen beantworteten Fragen zu LH am eigenen Arbeitsplatz, Bitten um aktive Sterbehilfe und selbst durchgeführte LH, darunter befanden sich Ärzte (n = 356), Krankenpfleger (n = 3121) und Altenpfleger (n = 1152) aus vorrangig stationären Arbeitsbereichen.. Ergebnisse 2,25 – 4,01 % (172 Personen) der Befragten gaben an, in den vergangenen 12 Monaten von LH am eigenen Arbeitsplatz gehört zu haben und 1,42 – 3,39 % (77 Personen) gaben an, LH jemals selbst durchgeführt zu haben. LH wurde häufiger von Männern, Ärzten und auf Intensivstationen durchgeführt. Mehr als ein Drittel der Personen, die LH durchgeführt hatten (38,10 – 41,67 %), waren nie darum gebeten worden. Diskussion Unsere Erhebung lässt vermuten, dass neben legalen Formen der passiven und indirekten Sterbehilfe auch strafbare intentional lebensbeendende Handlungen durch Ärzte und Pflegekräfte in allen erhobenen Bereichen des Gesundheitssystems angewandt werden.
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